Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Ebenso entfallen die Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen. Es entfallen außerdem die Kapazitätsbeschränkungen und Personenobergrenzen bei öffentlichen Veranstaltungen.
Unverändert gilt jedoch 3G bei öffentlichen Veranstaltungen und beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen. hierzu zählt auch der Vereinssport. Die Ausnahmen für unter 6-jährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ für die alle Schüler/innen bleiben bestehen, da diese zweimal pro Woche in der Schule getestet werden.
Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht, jedoch gibt es für die Sportpraxis entsprechende Ausnahmen. So sind Masken im Sport und in Dusche nicht nötig, in Umkleideräumen aber ja. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Im Freien besteht die Maskenpflicht nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Die Nachweiskontrolle bleibt ebenfalls bestehen, wobei sie vornehmlich digital und, wenn nötig, zur Identifikation mit Ausweis erfolgen muss. Für die Durchführung des Trainingsbetriebes und der Sportvereranstaltungen sind die Sportvereine verpflichtet, auch weiterhin Hygienekonzepte (Abstandsempfehlung, Maskenpflicht, Zutrittskontrolle sowie regelmäßige und ausreichende Lüftung oder Luftdesinfektion) für den Sport im Innenbereich sicherzustellen. Bei Wettkampfserien oder bei einem Ligabetrieb reicht es jedoch aus, wenn unsere Abteilungen vor Beginn der Serie oder des Ligabetriebs ein sich auf alle folgenden Spiele und Wettkämpfe beziehendes Hygienekonzept vorlegen.
Weitere Details zu den zusätzlichen Ausnahmen findet Ihr hier. Bleibt gesund und gebt gegenseitig aufeinander Acht.
Euer SVM-Team
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